Sorgfaltspflicht
Zweck: Dieses Dokument beschreibt die zwingenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen, die der Kunde einhalten muss, wenn er Mitarbeiter durch Megative Teams einstellt. Das Ziel ist es, die vollständige Einhaltung des EU-Arbeitsrechts, der Datenschutzbestimmungen (GDPR) und der Beschäftigungsstandards zu gewährleisten und gleichzeitig die Megative DE GmbH und ihre Rekrutierungsdienstleistungen zu schützen.
1. Allgemeine Einhaltung der EU- und deutschen Arbeitsgesetze
Der Kunde muss alle geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union und Deutschlands einhalten, insbesondere die Vorschriften über Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen, einschließlich:
1.1 Einhaltung des Mindestlohns
- Der Kunde muss sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer gemäß den im Land der Beschäftigung geltenden gesetzlichen Mindestlohnvorschriften bezahlt werden.
- Die Löhne müssen auch mit den einschlägigen Tarifverträgen übereinstimmen, um sicherzustellen, dass die Löhne der Arbeitnehmer angemessen sind und allen gesetzlichen Normen entsprechen.
1.2 Arbeitszeiten und Ruhezeiten
- Einhaltung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) und des einschlägigen deutschen Rechts, einschließlich:
- Höchstarbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden pro Woche, einschließlich Überstunden.
- Die Arbeitnehmer müssen in jedem 24-Stunden-Zeitraum 11 zusammenhängende Stunden Ruhezeit erhalten.
- Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Pause von mindestens 20 Minuten nach sechs Stunden Arbeit.
- Eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 ununterbrochenen Stunden ist obligatorisch.
1.3 Urlaubsansprüche
- Die Arbeitnehmer müssen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach deutschem Recht haben, der in der Regel 20 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt, zusätzlich zu den gesetzlichen Feiertagen.
1.4 Nicht-Diskriminierung bei der Beschäftigung
- Der Kunde muss die Einhaltung der Richtlinie 2000/78/EG sicherstellen, die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Ethnie, Religion, Behinderung und sexueller Ausrichtung verbietet.
- Die Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken müssen transparent und nicht diskriminierend sein, um die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu gewährleisten.
1.5 Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Der Auftraggeber muss ein sicheres Arbeitsumfeld in Übereinstimmung mit der Richtlinie 89/391/EWG und den einschlägigen deutschen Arbeitsschutzgesetzen schaffen. Dies beinhaltet:
- Durchführung regelmäßiger Risikobewertungen und Gewährleistung der Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen.
- Bereitstellung der erforderlichen Schutzausrüstung und Schulung für alle Mitarbeiter.
- Sicherstellung, dass die Mitarbeiter durch eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle und andere notwendige betriebliche Krankenversicherungen abgedeckt sind, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
1.6 Soziale Sicherheit und Arbeitnehmerleistungen
- Der Kunde muss alle Arbeitnehmer bei den zuständigen Sozialversicherungsbehörden des Landes, in dem sie beschäftigt sind, anmelden.
- Dazu gehört die Sicherstellung von Beiträgen zu:
- Krankenkasse.
- Pensionsfonds.
- Arbeitslosenversicherung, wenn dies nach örtlichem Recht vorgeschrieben ist.
- Gesetzlich vorgeschriebene Versicherung gegen Arbeitsunfälle.
1.7 Arbeitsverträge
- Der Kunde muss schriftliche Arbeitsverträge ausstellen, die der EU-Richtlinie 91/533/EWG und dem deutschen Arbeitsrecht entsprechen. Die Verträge müssen klar umrissen sein:
- Stellenbeschreibung, Vergütung, Arbeitszeiten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters.
- Die Beschäftigungsbedingungen, einschließlich des Anfangsdatums, der Probezeit und der Kündigungsfristen.
- Einhaltung der geltenden Tarifverträge.
1.8 Leiharbeit und befristete Beschäftigung
- Wenn der Kunde Arbeitnehmer mit Zeitverträgen oder befristeten Verträgen einstellt, muss er die Richtlinie 1999/70/EG einhalten. Leiharbeitnehmer und befristet Beschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Festangestellte, es sei denn, dies ist objektiv gerechtfertigt.
2. Datenschutz und Einhaltung der GDPR
Der Kunde muss sicherstellen, dass die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) (Verordnung (EU) 2016/679) beim Umgang mit Mitarbeiterdaten vollständig eingehalten wird. Dies beinhaltet:
2.1 Rechtmäßige Grundlage für die Datenverarbeitung
- Der Kunde muss eine rechtmäßige Grundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten haben, wie in Artikel 6 der DSGVO dargelegt. Dazu gehört die Einholung der ausdrücklichen Zustimmung der Mitarbeiter oder die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags.
2.2 Datensicherheit und Vertraulichkeit
- Der Kunde muss geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen. Dazu gehört die sichere Speicherung von Mitarbeiterdaten und die Beschränkung des Zugangs auf autorisiertes Personal.
2.3 Aufbewahrung und Löschung von Daten
- Personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Der Kunde muss über ein Verfahren zur Löschung oder Anonymisierung von Daten verfügen, wenn diese nicht mehr benötigt werden.
2.4 Rechte der Mitarbeiterdaten
- Die Mitarbeiter haben das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie zu berichtigen und zu löschen, sowie das Recht, der Datenverarbeitung zu widersprechen. Der Kunde muss Mechanismen bereitstellen, die es den Mitarbeitern ermöglichen, diese Rechte in Übereinstimmung mit den GDPR-Vorschriften auszuüben.
2.5 Internationale Datenübertragungen
- Wenn der Kunde Mitarbeiterdaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt, muss er sicherstellen, dass die Übermittlung mit den GDPR-Standards konform ist, indem er Mechanismen wie Standardvertragsklauseln (SCC) oder verbindliche Unternehmensregeln (BCR) verwendet.
3. Einstellungs- und Auswahlpraktiken
3.1 Faire und transparente Rekrutierung
- Der Kunde muss sicherstellen, dass die Einstellungs- und Auswahlverfahren fair, transparent und nicht diskriminierend sind. Alle Entscheidungen müssen auf der Grundlage der Qualifikationen und der Eignung des Bewerbers für die Stelle getroffen werden.
3.2 Keine Ausbeutung oder unethische Anstellung
- Der Kunde verpflichtet sich, ethische Einstellungspraktiken zu befolgen und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter nicht über die Art der Aufgabe, die Vergütung oder die Arbeitsbedingungen getäuscht werden.
- Der Kunde muss jede Form von Ausbeutung oder betrügerischen Einstellungspraktiken vermeiden, die die Rechte oder das Wohlergehen der Arbeitnehmer beeinträchtigen könnten.
4. Moderne Sklaverei und Menschenhandel Compliance
4.1 Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel
- Der Kunde muss sicherstellen, dass er die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und andere einschlägige nationale Rechtsvorschriften in vollem Umfang einhält. Der Kunde darf keine Form der modernen Sklaverei, der Zwangsarbeit oder des Menschenhandels in seinem Betrieb zulassen oder sich daran beteiligen.
- Alle Mitarbeiter müssen freiwillig und mit voller Zustimmung eingestellt werden, ohne jede Form von Zwang, Täuschung oder Ausbeutung.
4.2 Überwachung und Sorgfaltspflicht in Lieferketten
- Der Kunde ist für die Durchführung der Sorgfaltspflicht in seinen Lieferketten verantwortlich, um jedes Risiko moderner Sklaverei oder Zwangsarbeit zu vermeiden. Dazu gehört die Überwachung von Lieferanten, Subunternehmern und anderen Dritten, um die Einhaltung der Gesetze zur modernen Sklaverei zu gewährleisten.
- Der Kunde verpflichtet sich, jeden vermuteten oder tatsächlichen Fall von Zwangsarbeit oder Menschenhandel unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
4.3 Arbeitnehmerrechte und Sensibilisierung
- Der Kunde muss alle Mitarbeiter über ihre Rechte informieren, insbesondere über ihr Recht, ihr Arbeitsverhältnis frei zu verlassen. Von den Arbeitnehmern dürfen weder Einstellungsgebühren verlangt werden, noch dürfen sie Praktiken wie Schuldknechtschaft oder Passzwang ausgesetzt werden.
5. Arbeitnehmerrechte und Beschwerdeverfahren
5.1 Recht auf Vertretung
- Die Arbeitnehmer müssen das Recht auf Vertretung haben, einschließlich des Rechts, Gewerkschaften beizutreten und sich an Tarifverträgen zu beteiligen, wo dies möglich ist.
5.2 Beschwerdeverfahren
- Der Kunde muss ein formelles Beschwerdeverfahren einrichten, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, Bedenken über ihre Arbeitsbedingungen, Beschäftigungsbedingungen oder Verletzungen ihrer Rechte vorzubringen.
5.3 Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Der Kunde muss die EU-Vorschriften und die nationalen Vorschriften zur fairen Entlassung einhalten. Jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss rechtmäßig erfolgen, mit angemessenen Kündigungsfristen und Gründen, die den gesetzlichen Normen entsprechen.
6. Verbot des Weiterverkaufs von Mitarbeiterdaten
Wie im Einstellungsvertrag festgehalten, ist es dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, Mitarbeiterdaten ohne schriftliche Zustimmung der Megative DE GmbH oder des Mitarbeiters an Dritte weiterzuverkaufen oder zu übermitteln. Jeder Verstoß gegen diese Klausel wird als Verletzung dieser Vereinbarung betrachtet und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
7. Transparenz bei Einstellungs- und Beschäftigungsentscheidungen
Der Kunde muss der Megative DE GmbH genaue und transparente Informationen über die folgenden Punkte zur Verfügung stellen:
- Die Bewerber, die sie zur Einstellung akzeptieren.
- die Fortschritte der Bewerber während der Probezeit und der Bewährungszeit.
- Alle anderen Daten, die für den Einstellungsprozess für die Rechnungsstellung relevant sind.
Die Nichtbereitstellung dieser Informationen kann zu Streitigkeiten bei der Rechnungsstellung führen und wird als Verstoß gegen diese Vereinbarung betrachtet.
8. Rechtsbehelfe und Nichteinhaltung
Verstößt der Auftraggeber gegen EU- oder deutsches Arbeitsrecht, gegen Datenschutzbestimmungen oder gegen die Bestimmungen dieser Due Diligence Checkliste, behält sich die Megative DE GmbH das Recht vor, den Vermittlungsvertrag zu kündigen und rechtliche Schritte einzuleiten. Der Kunde haftet für alle Schäden, Strafen oder Prozesskosten, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben.